Norm: AMG §19aAMG §94a
Rechtssatz: §19a und §94a AMG betreffen die laufende Kontrolle bereits zugelassener oder als zugelassen geltender Arzneimittel. Entscheidungstexte 4 Ob 202/03i Entscheidungstext OGH 21.10.2003 4 Ob 202/03i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118236 Dokumentnummer... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien vertreiben Arzneispezialitäten, die bei Venenproblemen eingesetzt werden. Die Beklagte vertreibt ihre - bereits seit 1992 in Verkehr befindliche - homöopathischen Venentropfen seit Anfang des Jahres 2003. Sie wirbt dafür in Fachkreisen und auch durch eine Informationsbroschüre für Konsumenten, die in Apotheken aufliegt. In der Gebrauchsinformation werden folgende Anwendungsgebiete genannt: Durchblutungsstörungen der Venen mit Schweregefühlen, Schmerzen und... mehr lesen...