Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F*****gesellschaft m.b.H., *****, vertreten durch Dr. Johannes Patzak, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei B***** S*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Reinold, Rechtsanwal... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen haben die vom Kläger wegen unleidlichen Verhaltens gemäß § 30 Abs 2 Z 3 zweiter Fall MRG ausgesprochene Kündigung für rechtswirksam erklärt. In der Revision wird im Wesentlichen geltend gemacht, die wegen der psychischen Erkrankung der Beklagten vorzunehmende Interessenabwägung bei der Beurteilung des Kündigungsgrundes habe das Alter der Beklagten von 74 Jahren, in dem die Gefahr der Obdachlosigkeit, aber auch der Wechsel der Wohnung mit hoher Wahrschein... mehr lesen...