Begründung: Bei einem Verkehrsunfall am 15. Juli 2003 wurde ein Motorradlenker infolge eines Zusammenstoßes mit einem bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKW getötet. Mit Teilurteil vom 5. März 2009 gab das Erstgericht dem auf Feststellung der Haftung der Beklagten für die Unfallfolgen im Ausmaß von zwei Dritteln statt. Dieses Urteil wurde dem Vertreter der Beklagten am 24. März 2009 zugestellt. Am 21. April 2009 brachte der Vertreter der Beklagten einen Schriftsatz im elekt... mehr lesen...