Entscheidungsgründe: Der Kläger trat am 1. 9. 1993 als Schlosserlehrling in das Unternehmen der Beklagten ein und legte am 30. 9. 1997 erfolgreich die Lehrabschlussprüfung ab. Vom 1. 2. 1998 bis 31. 1. 1999 absolvierte er den Zivildienst. Am 1. 2. 1999 nahm er die Arbeit bei der Beklagten wieder auf. Im Juni 1999 wurde der bis dahin im Fassadenbau unerfahrene Kläger mit Fassadenarbeiten betraut. Er leitete eine aus 4 Personen bestehende Arbeitspartie, der über seinen Wunsch se... mehr lesen...
Norm: APSG §9
Rechtssatz: Präsenzdienst oder Zivildienst von mehr als 30 Tagen im Urlaubsjahr führt zur Aliquotierung des Urlaubsanspruchs. Entscheidungstexte 8 ObA 76/01m Entscheidungstext OGH 26.04.2001 8 ObA 76/01m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115289 Dokumentnummer JJR_... mehr lesen...