Norm: AMFG §45a Abs2IO §25
Rechtssatz: Eine bloß hypothetische, tatsächlich aber nicht im Sinn des § 45a Abs 2 AMFG ausgelöste Verlängerung der hinsichtlich des konkreten Arbeitnehmers zu beachtenden Kündigungsfrist ist bei der Bemessung des Ersatzanspruchs des nach § 25 IO ausgetretenen Arbeitnehmers nicht zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 8 ObS 12/19a Entscheidungstext OGH 24.0... mehr lesen...