Begründung: Der Kläger betreibt ein Trockenbauunternehmen und bedient sich dazu mehrerer Partien von Trockenbauarbeitern. Er stellt im Rahmen seines Unternehmens Trockenbauarbeiter für diverse Unternehmen zur Verfügung. Diese Trockenbauarbeiter sind selbständig und stammen aus der Slowakei. Der Kläger hat mit den Arbeitern einen Stundensatz vereinbart, wobei die Arbeiter selbst versichert sind und sich um ihre eigenen steuerlichen Angelegenheiten kümmern. Mit den einzelnen überlasse... mehr lesen...