Entscheidungen zu § 28 Abs. 3 ZustG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2024/10/3 W290 2287630-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX , GZ XXXX , stellte die E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) die Kosten und das Mengengerüst der Netzbetreiberin für das Jahr 2024 gemäß § 69 Abs. 1 GWG 2011 fest. 1. Mit Bescheid vom römisch 40 , GZ römisch 40 , stellte die E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) die Kosten und das Mengengerüst der Netzbetreiberin für das Jahr 2024 gemäß Paragraph 69, Absatz eins, GWG 2011 fest. 2. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 03.10.2024

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