IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Warum als Einzelrichter über die Beschwerde der A, in ***, ***, vertreten durch C, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 14.07.2021, Zl. ***, betreffend Abweisung eines Zustellantrages und Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie Zurückweisung von Anträgen zur Aufhebung der Vollstreckbarkeit und Aufschiebung der Exekution, nach Durc... mehr lesen...