I. Gegenstand 1 Die vor dem Verwaltungsgericht belangte Bezirkshauptmannschaft (BH) wies mit Bescheid vom 5. Juli 2018 den Antrag des Revisionswerbers auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 17 WaffG vom Verbot des Erwerbes, der Einfuhr, des Besitzes und des Führens von Schusswaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schusskanales versehen sind, für näher bezeichnete Jagdwaffen ab. 2 Mit der in Revision gezogenen Entscheidung wies das Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §15 Abs1 idF 1998/I/158;ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/02/0085 E 22. September 2017 RS 2 Stammrechtssatz Ein "regelmäßiger Aufenthalt" liegt dann vor, wenn der Empfänger, von kurzfristigen - auch periodischen - Abwesenheiten abgesehen, immer wieder an die Abgabestelle zurückkehrt. Allein aus dem Umstand der Abwesenheit während e... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 17. November 2016 wurde der Einspruch des Revisionswerbers gegen die Strafverfügung vom 25. Oktober 2016 als verspätet zurückgewiesen. Dagegen erhob der Revisionswerber Beschwerde an das Verwaltungsgericht, welches die Beschwerde abwies und die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof für unzulässig erklärte. 2 Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn gemäß Zustellverfügung ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwRallg;ZustG §15 Abs1 idF 1998/I/158;
Rechtssatz: Die Anordnung des § 15 Abs. 1 ZustG idF BGBl. I Nr. 158/1998 ist nicht dahingehend zu verstehen, dass den dort genannten Soldaten ausschließlich nach Abs. 1 örtlich zugestellt werden müsse und jede andere Zustellung an Soldaten, die Präsenzdienst leisten, unwirksam wäre. Vielmehr handelt es sic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §15 Abs1 idF 1998/I/158;ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5;
Rechtssatz: Ein "regelmäßiger Aufenthalt" liegt dann vor, wenn der Empfänger, von kurzfristigen - auch periodischen - Abwesenheiten abgesehen, immer wieder an die Abgabestelle zurückkehrt. Allein aus dem Umstand der Abwesenheit während eines Tages ist noch nicht der Schluss auf das Fehlen eines "regelmäßigen Aufent... mehr lesen...