Begründung: Die aus dem
Kopf: der Entscheidung ersichtlichen US-amerikanischen Kläger haben am 2. 11. 2002 beim Bezirksgericht der Vereinigten Staaten für den Bezirk Connecticut unter der Nummer (Aktenzeichen) 301 CV 2377 AWT eine Klage gegen die ebenfalls aus dem
Kopf: der Entscheidung ersichtlichen beklagten Parteien, darunter die in Österreich ansässige erstbeklagte Kapitalgesellschaft und nunmehrige Rechtsmittelwerberin (im Folgenden nur mehr: beklagte Partei), eingebracht. Gege... mehr lesen...
Norm: Geo §123JN §38ZustG §12
Rechtssatz: Die Anordnung der im Rechtshilfeweg beantragten Zustellung ist kein anfechtbarer Beschluss. Entscheidungstexte 2 Ob 273/02i Entscheidungstext OGH 21.11.2002 2 Ob 273/02i Veröff: SZ 2002/155 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117046 Dokumentn... mehr lesen...