IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von Herrn AB AA, AE, AC AD, vertreten durch AF Rechtsanwälte GmbH, AI, AG AH, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau (belangte Behörde) vom 20.08.2020, Zahlen xx/7-2020 und yy/34-2020, zu R e c h t: I.1. Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die Abweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung bezieht, mit der Maßgabe al... mehr lesen...