Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer behauptete in seiner an die Datenschutzbehörde (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichteten Beschwerde vom 14.07.2018 eine Verletzung im Recht auf Richtigstellung durch das XXXX (mitbeteiligte Partei vor dem Bundesverwaltungsgericht). Zusammengefasst hätte Ende 2015 bzw. Anfang 2016 ein gewisser XXXX (im Folgenden „A.“) sowohl in diversen Internetforen als auch in Schreiben an ö... mehr lesen...