Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Einberufungsbefehl des Heerespersonalamts (in Folge: belangte Behörde) vom XXXX wurde die Beschwerdeführerin gemäß §§ 21 und 24 Abs. 1 iVm § 39 Abs. 1 und 2a WG 2001 zu einer vom XXXX bis zum XXXX dauernden Milizübung beim Österreichischen Bundesheer einberufen. 1. Mit Einberufungsbefehl des Heerespersonalamts (in Folge: belangte Behörde) vom römisch 40 wurde die Beschwerdeführerin gemäß Paragraphen... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX 2022, Zl. XXXX , wurde gegen den Antragsteller (ASt), einen volljährigen Staatsangehörigen Serbiens, eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 5 FPG iVm § 9 BFA-VG erlassen, die Zulässigkeit der Abschiebung nach Serbien festgestellt, keine Frist für die freiwillige Ausreise festgelegt, einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung aberkannt und gemäß § 53 Abs 1 iVm Abs 3 Z 5 FPG ein unbefristetes Einre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des XXXX (fortan: belangte Behörde) vom XXXX , zugestellt am XXXX , wurde der Beschwerdeführer zur Ableistung eines XXXX vom XXXX bis XXXX bei der XXXX des XXXX einberufen. 1. Mit Bescheid des römisch 40 (fortan: belangte Behörde) vom römisch 40 , zugestellt am römisch 40 , wurde der Beschwerdeführer zur Ableistung eines römisch 40 vom römisch 40 bis römisch 40 bei der römisch 40... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 12.10.2023 sprach das Arbeitsmarktservice Lilienfeld (im Folgenden: AMS) gegenüber der Beschwerdeführerin für die Zeit von 26.09.2023 bis 06.11.2023 den Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld aus. Begründend wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin durch ihre Nichtbewerbung das Zustandekommen einer ihr vom AMS zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung vereitelt habe. Berücksichtigungswürdige Gründ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit Einberufungsbefehl des Militärkommandos Steiermark (in Folge. Behörde) vom 11.04.2024, ST/04/17/03/34, wurde XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) zur Ableistung seines Grundwehrdienstes ab dem 01.10.2024 bei einer näher bezeichneten Einheit des Bundesheeres einberufen. Der Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 17.04.2024 zugestellt. Mit Einberufungsbefehl des Militärkommandos Steiermark (in Folge. Behörde) v... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 28.09.2023 sprach das Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: AMS) aus, dass der Bezug der Notstandshilfe vom 01.01.2022 bis 31.07.2023 widerrufen und die Beschwerdeführerin zum Rückersatz der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe in der Höhe von EUR 4.912,68 verpflichtet werde. Begründend wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung für den genannten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend kurz: BF) beantragte am 25.07.2019 die Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung gemäß § 169f Abs. 2 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) und Auszahlung der sich daraus ergebenden Bezugsdifferenzen. 2. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (AMS) Kärnten vom 25.11.2020, GZ VGS/2020, wurde das Besoldungsdienstalter des BF gemäß § 169f Abs. 1 und 4 GehG um 152 Tage verbessert und zum Ablauf des 28.0... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 17.07.2020, Zl. D123.021 2020-0.318.520, setzte die belangte Behörde das Verfahren bis zur Entscheidung über das beim Bezirksgericht XXXX zur Zl. XXXX anhängige Verfahren zur Überprüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines Erwachsenenvertreters für den Beschwerdeführer aus. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. 3. Mit Besch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 15.07.2020, Zl. D124.605 2020-0.288.760, setzte die belangte Behörde das Verfahren bis zur Entscheidung über das beim Bezirksgericht XXXX zur Zl. XXXX anhängige Verfahren zur Überprüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines Erwachsenenvertreters für den Beschwerdeführer aus. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. 3. Mit Bes... mehr lesen...