Rechtssatz: Nach § 10 Abs.1 des Apothekengesetzes, RGBl. Nr. 5/1907, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. I 65/2002 (im Folgenden: ApG), ist die Konzession für eine neu zu errichtende Apotheke zu erteilen, wenn in der Gemeinde des Standortes dieser Apotheke ein Arzt seinen ständigen Wohnsitz hat und ein entsprechender Bedarf besteht. Ein solcher Bedarf besteht gemäß § 10 Abs.2 ApG schon ex lege u.a. dann nicht, wenn einerseits die Entfernung zwischen der in Aussicht genommenen Betriebsstätte d... mehr lesen...