E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang: Der nunmehrige Beschwerdeführer brachte am 05.03.2003 einen Antrag auf Asylerstreckung ein. Im Zuge der Einvernahme am 14.03.2003 konkretisierte der Vater des Beschwerdeführers als dessen gesetzlicher Vertreter, dass sich der Asylerstreckungsantrag des Beschwerdeführers auf den Asylantrag seines Vaters, D.O., gem. §§ 10, 11 AsylG i.d.F. vor der AsylG-Novelle 2003 bezieht. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 14.07.2003, FZ. 0... mehr lesen...
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Hinsichtlich des Antrages des Beschwerdeführers auf Wertung seines ursprünglichen auf den Vater bezogenen Asylerstreckungsantrages als Asylerstreckungsantrag auf das Asylverfahren seiner Mutter wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 21.11.2002, Zl. 2002/20/0315, verwiesen. Dieser führte zur Frage der Gesetzmäßigkeit der Ermessensübung im Hinblick auf § 66 Abs. 2 und 3 AVG Folgendes aus: "Der Gesetzgeber hat in Asylsachen ein zweiinstanzliches ... mehr lesen...