Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1) Am XXXX langte beim Bundesverwaltungsgericht ein mit XXXX datierter Schriftsatz des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (kurz: BMASGK) zur GZ. XXXX ein, wonach bei der Suche nach einem anderen Geschäftsstück aus dem Jahr XXXX ein "alter" Fall einer offenen Berufung gefunden worden sei. Da das Sozialministerium seit XXXX nicht mehr zur Entscheidung über Rechtsmittel gegen verfahrensrech... mehr lesen...