IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seinen Richter Mag. Steinschnack über die Beschwerde der S K, B x, x W, vertreten durch Ing. W K, B x, x W, vom 15.11.2016 gegen den Bescheid des Gemeinderates der Gemeinde Oberhofen am Irrsee vom 14.10.2016, Zahl: 811/3-2016, betreffend Kanalanschlusspflicht zu Recht: I. Aus Anlass der Beschwerde wird der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert, dass es zu lauten hat: „Die von Frau... mehr lesen...