Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat durch seine Richterin Mag. Ellmer über die Beschwerden von 1. L Z und 2. B Z, vertreten durch L Z, beide X, X, vom 13. Jänner 2017 gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 16. Dezember 2016, GZ: N10-153/25-2011/Ka, betreffend dem Ansuchen um Erstreckung einer Leistungsfrist folgenden B E S C H L U S S gefasst: I. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist eine ordentli... mehr lesen...