Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. April 1994, Zl. 94/02/0069, wurde das Verfahren, betreffend die Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers gegen einen Bescheid des Berufungssenates der Stadt Wien, gemäß § 34 Abs. 2 in Verbindung mit § 33 Abs. 1 VwGG eingestellt, weil dem Mängelbehebungsauftrag des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Februar 1994, eine weitere Ausfertigung der Beschwerde beizubringen, einerseits insoweit nicht entsprochen worden sei, weil die mit diesem M... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §46 Abs1;AVG §46 Abs3;AVG §71 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/27 91/19/0084 2 Stammrechtssatz Von einer Kenntnis der Verspätung der Einbringung eines Rechtsmittels ist bereits dann auszugehen, sobald die Partei (bzw deren Vertreter) die Verspätung des Rechtsmittels bei gehöriger Aufmerksamkeit erkennen konnte und mußte (Hinweis E 7.3.1990, 90/03/003... mehr lesen...