IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Schopf über die Beschwerden 1) der Frau A. B. und 2) der Frau C. D. gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 64, vom 4.12.2018, Zl. ..., zu Recht erkannt: I. Die Beschwerden, die sich nur gegen den Ausspruch der Enteignung (Punkt I des angefochtenen Bescheides) und den Ausspruch des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung der Beschwerden (Punkt III des angefochte... mehr lesen...