IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Piccolroaz über die Beschwerden des 1. AA, und des 2. BB, beide vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, **** Z, gegen den Bescheid des Stadtmagistrates Z vom 14.02.2022, Zl ***, betreffend die Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrages in einem Verfahren nach der TBO 2018, zu Recht: 1. Die Beschwerden werden mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, als das... mehr lesen...