Entscheidungen zu § 38 Abs. 2 AVG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2018/12/28 W205 2109600-1

Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I. der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Polen gemäß "Artikel 18.1.c." der Verordnung EU Nr. 604/2013 (Dublin III-VO) für die Prüfung dieses Antrages zuständig ist, sowie II. gegen die beschwerdeführende Partei gemäß § 61 Abs. 1 FPG die die Außerlandesbringung angeordnet und festgestellt, dass demzufo... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 28.12.2018

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