Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 10.11.2017 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3AVG §13 Abs2AVG §33 Abs3
Rechtssatz: § 33 Abs 3 erster Satz AVG, wonach die Tage des Postlaufs in (verfahrensrechtliche) Fristen nicht eingerechnet werden, die rechtzeitige Übergabe an die Post also zur Fristwahrung ausreicht, gilt nicht auch für technische Formen der Übermittlung eines Anbringens a... mehr lesen...