IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seinen Richter Mag. Huemer über die Beschwerde des K R, vertreten durch Mag. X X, MBA, Rechtsanwalt in X, X, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom19. Jänner 2022, GZ: BHUUWA-2020-755615/43-WOE, betreffend Verhängung einer Zwangsstrafe zu Recht: I. Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. II. Gegen diese Entscheidung ist eine R... mehr lesen...