Begründung: 1.1. Mit "Beschwerde gemäß Art140 Bundesverfassungsgesetz" wird vom Einschreiter vorgebracht, daß er beim BG Hietzing zur GZ 6 C 177/1975 auf Feststellung der außerehelichen Vaterschaft und Unterhalt geklagt worden sei. In dem Rechtsstreit seien ihm gegen den mj. Kläger mit dem abweisenden Urteil sowie mit einem nachträglichen Beschluß insgesamt Kosten in der Höhe von 16010 S zuerkannt worden. 1.2. In der Folge sei der Mj. gemäß §259 AußStrG inkognito adoptiert worde... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragAVG §17 Abs1Geo (Geschäftsordnung für die Gerichte I) und II. Instanz, §170 Abs1, Abs2
Rechtssatz: Art139, 140 B-VG; als Individualantrag zu wertende Eingabe bezüglich Aufhebung des §17 Abs1 AVG 1950 bzw. der jeweils letzten Sätze des §170 Abs1 und 2 der GO ... mehr lesen...