IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin MMag.a Dr.in Besler über die Beschwerde des AA, wohnhaft in Z, Adresse 1, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Z vom 23.11.2018, ****, betreffend Zurückweisung eines Antrags auf Akteneinsicht nach § 17 Abs 1 AVG, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen und der Spruch: des angefochte... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Ing. Mag. Peinstingl über den 2. Eventualantrag im Berufungsschriftsatz (Beschwerde) der AA und des BA, wohnhaft in Adresse 1, Z, beide vertreten durch C & D Rechtsanwälte OG, nunmehr Adresse 2, Y, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Z vom 27.04.2017, ohne Zahl, betreffend die Verweigerung der Akteneinsicht zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewie... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Alexander Hohenhorst über die Beschwerde von AA, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft in Adresse 1, Z, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. BB, Adresse 2, Y, vom 06.11.2017 gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 05.10.2017, GZ****, betreffend Übertretungen der Straßenverkehrsordnung, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. ... mehr lesen...