Begründung: I. Verfahrensgang: Gegenstand ist die Frage, ob der mündlich verkündete, als Disziplinarerkenntnis bezeichnete Ausspruch einer nicht bezeichneten Behörde, vertreten durch einen nicht genannten Organwalter, den „[unleserliche Unterschrift], Obstlt“, schriftlich dokumentiert durch undatierten Schriftsatz ohne Geschäftszahl, mit dem gegen XXXX (in Folge: beschwerdeführende Partei) eine Geldbuße verhängt werden sollte, einen beim Bundesverwaltungsgericht bekämpfbaren Beschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den jeweils gleichlautenden Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX (betreffend die Erstantragstellerin) sowie jeweils vom XXXX und XXXX (betreffend die Zweit- bis Viertantragsteller) wurden die Anträge der Antragsteller auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Artikel 8 EMRK abgewiesen und gegen die Antragsteller eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.). Weiters wurde festgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den jeweils gleichlautenden Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX (betreffend die Erstantragstellerin) sowie jeweils vom XXXX und XXXX (betreffend die Zweit- bis Viertantragsteller) wurden die Anträge der Antragsteller auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Artikel 8 EMRK abgewiesen und gegen die Antragsteller eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.). Weiters wurde festgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den jeweils gleichlautenden Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX (betreffend die Erstantragstellerin) sowie jeweils vom XXXX und XXXX (betreffend die Zweit- bis Viertantragsteller) wurden die Anträge der Antragsteller auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Artikel 8 EMRK abgewiesen und gegen die Antragsteller eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.). Weiters wurde festgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den jeweils gleichlautenden Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX (betreffend die Erstantragstellerin) sowie jeweils vom XXXX und XXXX (betreffend die Zweit- bis Viertantragsteller) wurden die Anträge der Antragsteller auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Artikel 8 EMRK abgewiesen und gegen die Antragsteller eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.). Weiters wurde festgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den jeweils gleichlautenden Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX (betreffend die Erstantragstellerin) sowie jeweils vom XXXX und XXXX (betreffend die Zweit- bis Viertantragsteller) wurden die Anträge der Antragsteller auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Artikel 8 EMRK abgewiesen und gegen die Antragsteller eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.). Weiters wurde festgest... mehr lesen...