IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von Herrn AB AA, AE, AC AD, vertreten durch AF Rechtsanwälte GmbH, AI, AG AH, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau (belangte Behörde) vom 20.08.2020, Zahlen xx/7-2020 und yy/34-2020, zu R e c h t: I.1. Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die Abweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung bezieht, mit der Maßgabe al... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch den Richter Mag. Thomas Thaller über die gemeinsame Beschwerde von 1. Herrn PH, … und 2. Herrn GM, …, beide vertreten durch die AF ,…, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 12.12.2018, Zahl …, (mitbeteiligte Partei: Hotel Y GmbH, …, vertreten durch Rechtsanwalt AT, …) zu R e c h t: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen und der in Spruchteil I. angeführte Baubewilligungsbes... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 02.02.2018 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13
Rechtssatz: Nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsverfahrens bestimmt der Antrag den Umfang des Behördenverfahrens (§ 13 AVG). Dementsprechend konstituiert und begrenzt der Inhalt eines solchen Antrags den Prozessgegenstand des Verwaltungsverfahrens, also die (Verwaltungs-)„Sache“ (siehe Hengs... mehr lesen...