Norm: WRG §86
Rechtssatz: § 86 WRG betrifft vor allem Fälle, in denen die Einbeziehung widerstrebender Beteiligter in eine Wassergenossenschaft nicht möglich ist. Entscheidungstexte 1 Ob 27/76 Entscheidungstext OGH 22.12.1976 1 Ob 27/76 Veröff: SZ 49/162 = EvBl 1977/169 S 393 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Die klagende Partei, die sich ohne nähere Darlegung ihrer Organisationsform "Wasserinteressentschaft Wasserleitung M" bezeichnet und durch den Obmann Peter B vertreten auftritt, behauptet, im Gemeindegebiet S eine Wasserleitung zu betreiben, an die die beklagte Partei, die Gemeinde S, das Schulhaus angeschlossen habe; sie begehrte von der beklagten Partei die ihr geschuldete Anschlußgebühr von 30.000 S samt Anhang. Die beklagte Partei bestritt die Parteifähigkeit der klagenden Partei ... mehr lesen...
Norm: JN §42 AcWRG §86ZPO §1 AbZPO §1 Ah5
Rechtssatz: Nur durch Anerkennungsbescheid der Wasserrechtsbehörde Körperschaft des öffentlichen Rechtes gewordene Wassergenossenschaften können unter Ausschluß des Rechtsweges bei der Wasserrechtsbehörde beantragen, Eigentümer von Liegenschaften, die ihr nicht angehören, durch Bescheid zu verhalten, einen angemessenen Beitrag zu leisten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...