Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerden und Vorverfahren 1. Die Beschwerdeführer sind allesamt Eigentümer bzw. Miteigentümer von Grundstücken in der Gemeinde Nickelsdorf. Mit Bescheiden des Obmannes des mitbeteiligten Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland (in der Folge: WLV) vom 9. November 2010 wurde jeweils festgestellt, dass für diese Grundstücke Anschlusspflicht an die öffentliche Wasserleitung des WLV bestehe. 2. Gegen diese Bescheide erhoben sämtliche Beschwerdef... mehr lesen...
Index: L8230 Abwasser, Kanalisation
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1EMRK Art6 Abs1 / civil rightsWRG 1959 §36 Abs1Bgld G über den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland (WLV-G) §1 Abs3, §19, §20, §21
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Feststellung der Anschlusspflicht an die öffentliche Wasserleitung des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland Rech... mehr lesen...