IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von Herrn AB AA, AF, AD AE, vertreten durch AG AH, AK, AI AJ, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 20.6.2016, Zahl xxx, zu Recht e r k a n n t : I. Der Beschwerde wird dahingehend stattgegeben, als die verhängte Geldstrafe auf € 1000,- (Ersatzfreiheitsstrafe 100 Stunden) reduziert wird.Im Übrigen wird die Beschwe... mehr lesen...