1.1. Mit dem im Devolutionsweg ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Mai 1996 wurde der mitbeteiligten Partei (mP) die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb des Kraftwerkes Kelchsau-Ehreit unter Vorschreibung einer Reihe von Nebenbestimmungen erteilt (Spruchabschnitt I). Unter Spruchabschnitt II wurde verfügt, daß als "Pflichtwassermenge" beim Hilfswehr jahresdurchgängig 400 l/s abzugeben sind. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §15 Abs3;
Rechtssatz: Die im § 15 Abs 3 WRG vorgesehene Erklärung von Wasserstrecken oder Wasserflächen als Winterlager der Fische stellt eine Verordnung dar (Hinweis E 8.10.1959, B 1947/59, VwSlg 5072/1959). Auf die Erlassung von Verordnungen hat niemand einen Anspruch. Schlagworte Verordnungen Ve... mehr lesen...