Entscheidungsgründe: Die B***** Consolidated Ltd., Zweigniederlassung Wien (im folgenden B*****) betrieb in den Jahren 1903 bis 1973 in einer Betriebsanlage in Wien-Stadlau, zwischen der D*****-Straße - D*****-Gasse - G*****-Gasse - N*****-Straße eine Borax-Erzeugung. Der B***** waren in Ansehung der anfallenden Produktionsrückstände keine Auflagen erteilt worden. Die Betriebsanlagegenehmigungen enthielten keine Auflagen über die Errichtung von Deponien. Während der Jahrzehnte währ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd14WRG §130WRG §133
Rechtssatz: Ein Organ der Gewässeraufsicht, das auf einer Deponie eine Probe zieht, muß bei Anwendung des maßgeblichen Sorgfaltsmaßstabes des § 1299 ABGB dem Laboratorium alle jene Umstände bekannt geben, die sich anläßlich der Probenziehung ergeben und die für die Laboruntersuchung von Bedeutung sein können. Arbeitsteilung (Probenziehung einerseits, Laboruntersuchung andererseits) kann kein Grund dafür sein, d... mehr lesen...