I. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung (im Folgenden: BH) vom 11. Mai 1995 wurde dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer Geländeauffüllung auf näher genannten Grundstücken mit inertem Erdmaterial bzw. mit inerten Baustoffen erteilt. Gemäß § 120 Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959 wurde DI T. als Bauaufsichtsorgan bestellt und gemäß § 120 Abs. 6 leg. cit. ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer die Kosten dieses Bauaufsichtsorganes z... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. März 1987 hatte der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) einer Handelsgesellschaft die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb u. a. einer Deponie erteilt. Mit Bescheid vom 22. April 1987 hatte der LH den Beschwerdeführer und W.W. gemäß § 120 Abs. 1 WRG 1959 mit der Aufgabenstellung zum Aufsichtsorgan (wasserrechtliche Bauaufsicht) bestellt, die Bauführung sowie den Betrieb des mit dem vorgenannten Bescheid bewilligten Vorhabens (Deponie) ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1151;ABGB §1170;VwRallg;WRG 1959 §120 Abs6;
Rechtssatz: Die Regeln des Privatrechts sind es auch, welche den nach § 120 Abs 6 WRG gegebenen Entlohnunganspruch des Aufsichtsorganes für seine Leistung der Behörde gegenüber bestimmen. Anderes ergibt sich auch aus der im Schrifttum (Raschauer, Kom... mehr lesen...