Entscheidungsgründe: I. 1. a) Der Landeshauptmann von Vbg. hat mit Bescheid vom 3. Jänner 1978 der Republik Österreich (richtig: dem Bund) die wasserrechtliche Bewilligung zur Sicherung des Bodensee-Ufers bei der Leiblachmündung unter bestimmten Vorschreibungen erteilt. Im vorangehenden Verfahren hatte der zur Ausübung der Fischerei im Bodensee berechtigte M B (der Bf. dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens) am 3. September 1977 Einwendungen erhoben und sich hiebei auf §15 des... mehr lesen...
Index: 81 Wasserrecht, Wasserbauten81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzStGG Art5WRG 1959 §12WRG 1959 §15 Abs1
Rechtssatz: WRG 1959; Fischereirecht zählt nicht zu den Wasserrechten; keine Bedenken gegen §15 Abs1; keine denkunmögliche Anwendung Entscheidungstexte B 398/79 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 26.09.1983 B 398/79 ... mehr lesen...