Rechtssatz: Wurde einem Abwasserverband die wasserrechtliche Bewilligung für den ersten Bauabschnitt zur Errichtung des Verbandsammlers X - ausgehend vom bestehenden Kanalnetz X bis zum vorgesehenen Kläranlagenstandort am südlichen Drauufer im Bereich östlich von Y - und damit im Zusammenhang stehend ein Schmutzwasserpumpwerk sowie zwei Pumpdruckleitungen gemäß den Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes erteilt und die festgelegte Baufertigstellungsfrist insgesamt bis 30.6.1992 verlängert, ... mehr lesen...