BESCHLUSS Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde der WG „A“, vertreten durch B Rechtsanwälte, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirks-hauptmannschaft Krems vom 08. Mai 2019, ***, betreffend Feststellung des wasserrechtlichen Konsenses gemäß § 13 Abs. 2 WRG 1959 nach öffentlicher mündlicher Verhandlung beschlossen: I. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Be... mehr lesen...