IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seine Richterin Mag. Zauner über die Beschwerde der M. V. gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 2. Dezember 2021, GZ: BHGMWA-2021-305051/17-TR, betreffend Auftrag zur Anpassung an den Stand der Technik nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 7. Juni 2022 zu Recht: I. Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene B... mehr lesen...