Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx über die Beschwerde der Agrargemeinschaft xxx, vertreten durch den Obmann xxx, xxx, dieser vertreten durch xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 11.04.2022, Zahl: xxx, mit welchem der Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Errichtung des xxx im Bereich des xxx als unzulässig abgewiesen wurde, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 05... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch die Richterin xxx über die Beschwerde der xxx, xxx, xxx, vertreten durch xxx, Rechtsanwältin, xxx, xxx gegen den Spruchpunkt I. (Teil I.) des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 25.05.2016, Zahl: xxx, mit welchem der Antrag der Beschwerdeführerin auf wasserrechtliche Bewilligung zur Neuerrichtung einer Bootshütte auf Parz. xxx vor dem Grst. xxx, beide KG xxx, gemäß §§ 38, 104a und 105 Wasserrechtsgesetz 1959 – WRG abgewiesen wur... mehr lesen...