Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx über die Beschwerde der Agrargemeinschaft xxx, vertreten durch den Obmann xxx, xxx, dieser vertreten durch xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 11.04.2022, Zahl: xxx, mit welchem der Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Errichtung des xxx im Bereich des xxx als unzulässig abgewiesen wurde, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 05... mehr lesen...