Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch die Richterin xxx über die Beschwerde der xxx, xxx, xxx, vertreten durch xxx, Rechtsanwältin, xxx, xxx gegen den Spruchpunkt I. (Teil I.) des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 25.05.2016, Zahl: xxx, mit welchem der Antrag der Beschwerdeführerin auf wasserrechtliche Bewilligung zur Neuerrichtung einer Bootshütte auf Parz. xxx vor dem Grst. xxx, beide KG xxx, gemäß §§ 38, 104a und 105 Wasserrechtsgesetz 1959 – WRG abgewiesen wur... mehr lesen...