Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch die Richterin Mag. Lechner, MA über den Antrag der A, vertreten durch den B, ***, ***, betreffend Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer ordentlichen Revision gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich vom 31. August 2021, LVwG-S-551/001-2021, folgenden BESCHLUSS: 1. Der Antragstellerin wird gemäß § 61 Abs. 2 des Verwaltungsgerichtshofgesetztes 1985 (VwGG) für die Erhebung der ord... mehr lesen...