Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat durch die Richterin Dr. Drexel über den Antrag des Herrn Dr. M P, Rechtsanwalt, auf Zuspruch der aufgewendeten Barauslagen in der Höhe von € 192,90 für die Verteidigung des Herrn P B, geb. am xx, folgenden B E S C H L U S S gefasst: I. Dem Antrag auf Zuspruch der Barauslagen in der Höhe von € 192,90 wird keine Folge gegeben. II. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 25a Verwaltungsgerichtshofgesetz BGBl. Nr. 10... mehr lesen...