Begründung: I. Verfahrensgang 1. Die Schienen-Control Kommission (im Folgenden: "belangte Behörde") forderte die XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführerin") mit Schreiben vom XXXX auf, für den Zeitraum ab XXXX einen neuen Pünktlichkeitsgrad (iZm Entschädigungen nach dem EisbBFG) mitzuteilen. 2. Die nunmehrige Beschwerdeführerin gab am XXXX neuerlich einen Pünktlichkeitsgrad von XXXX % bekannt. Sie wies darauf hin, dass dies auch dem Pünktlichkeitsgrad der XXXX entspreche und gab d... mehr lesen...