Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Lettner über den Antrag der Frau Mag. A. B. LLM, vertreten durch Rechtsanwälte GmbH, auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung betreffend die außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes Wien vom 7.10.2020, GZ: VGW-111/072/1366/2020-28, VGW-111/072/1493/2020, den BESCHLUSS gefasst I. Gemäß § 30 Abs. 2 iVm § 30a Abs. 3 VwGG wird dem Antrag stattgegeben. Begründung: Gemäß § 30a Abs.... mehr lesen...