Begründung: W***** H***** (im Folgenden Versicherungsnehmer) leaste von der Klägerin am 6. 7. 2006 einen PKW VW Phaeton. Wie im Leasingvertrag vereinbart, schloss er für das Fahrzeug eine Kaskoversicherung bei der Beklagten ab. Nach Punkt 9. der dem Leasingvertrag zugrunde gelegten Allgemeinen Vertragsbedingungen sollte im Schadensfall die Klägerin als Leasinggeberin berechtigt sein, die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend zu machen und Entschädigungsquittungen auszustell... mehr lesen...
Begründung: W***** H***** (im Folgenden Versicherungsnehmer) leaste von der Klägerin am 6. 7. 2006 einen PKW VW Phaeton. Wie im Leasingvertrag vereinbart, schloss er für das Fahrzeug eine Kaskoversicherung bei der Beklagten ab. Nach Punkt 9. der dem Leasingvertrag zugrunde gelegten Allgemeinen Vertragsbedingungen sollte im Schadensfall die Klägerin als Leasinggeberin berechtigt sein, die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend zu machen und Entschädigungsquittungen auszustell... mehr lesen...