Entscheidungsgründe: Der Kläger hat für sein Wohnhaus in W*****, B*****straße 81, bei der beklagten Partei eine Haushaltsversicherung mit Sturmschadenschutz zu den Allgemeinen Bedingungen für Haushaltsversicherungen (ABH 1984) abgeschlossen. Diese Bedingungen lauten auszugsweise: "Abschnitt I Art.1.A "Versicherte Gefahren": "Der Versicherer bietet nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen Versicherungsschutz gegen Schäden an versicherten Sachen (Art.4) durch ... "Abschnitt ... mehr lesen...