Entscheidungen zu § 6 Abs. 4 VersVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2004/4/21 7Ob67/04k

Begründung: Der Kläger schloss mit der beklagten Versicherung eine "Zuhause und glücklich Eigenheim-Versicherung" ab; nach Art 3.1. der "Klipp & Klar Bedingungen Zuhause & Glücklich Eigenheim" die diesem Vertrag zu Grunde gelegt wurden sind versichert "Schäden durch Brand, Explosion sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen bei diesen Ereignissen; nicht versichert sind Schäden, die durch ein Feuer, das sich nicht selbst ausbreiten kann, verursacht werden (z.B. Seng- bz... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.04.2004

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