Norm: ABGB §905 Abs2 IIBABGB §1424VersVG §36
Rechtssatz: Bei Überweisungen im Postscheckverkehr ist eine Prämienschuld spätestens in dem Zeitpunkt gezahlt, in dem der Überweisungsbetrag auf dem Konto des Schuldners abgebucht worden ist. Veröff: NJW 1964,499 = JR 1964,181 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1963:RS0103271 Dokumentnummer JJR_19631205_AUSL000_0020ZR00219... mehr lesen...
Norm: VersVG §36VersVG §38
Rechtssatz: Die Vermutung, daß der Versicherer vom Vertrag zurückgetreten ist, wenn er nicht binnen drei Monaten nach Fälligkeit der Prämie diese eingeklagt hat, kann auch nicht dadurch widerlegt werden, daß etwa aus dem Verhalten des Versicherers während dieser Zeit das Gegenteil geschlossen wird. Es ist jedoch zulässig, daß nach Ablauf der dreimonatigen Frist vereinbart wird, daß das Versicherungsverhältnis, ungeach... mehr lesen...