Der Kläger begehrt aus der Feuerversicherung eines Mähdreschers den Ersatz des am versicherten Gegenstand durch eine von seinem Bruder angestiftete Brandlegung am 19. Dezember 1974 entstandenen Schadens. Die Beklagte behauptet Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung durch langzeitige unbeaufsichtigte Abstellung des Mähdreschers auf einem nicht einzusehenden Feld. Beide Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren ab. Nach den vom Berufungsgericht (mit einer im folgenden berücksichtigten Aus... mehr lesen...